Entwicklung und Fertigung in Aulendorf, Baden-Württemberg

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Lösungsbereich 03 · Regulatorik

NIS2 und Cyber Resilience Act – was das für eine Schnittstellenkomponente wirklich heißt.

Diese Seite erklärt beide Regelwerke in einfacher Sprache und legt danach offen, wo wir als Hersteller heute stehen. Einschließlich der Punkte, die noch nicht gelöst sind. Sie sollen unsere Lieferkette bewerten können – dafür brauchen Sie unsere Schwachstellen, nicht nur unsere Stärken.

Kurz gesagt

NIS2 verpflichtet betroffene Betreiber, Risiken in ihrer Lieferkette zu beherrschen. Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus nachzuweisen. Für Sie als Käufer eines Konverters heißt das: Sie müssen künftig belegen können, woher die Komponente kommt, was darin steckt und wer reagiert, wenn eine Schwachstelle bekannt wird.

Teil 1

NIS2 – die Pflicht des Betreibers

NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit (Richtlinie (EU) 2022/2555). Sie richtet sich an Organisationen in als wesentlich oder wichtig eingestuften Sektoren – dazu zählen unter anderem Energie, Wasser, Transport, Gesundheit, Abfallwirtschaft, Teile des verarbeitenden Gewerbes und digitale Infrastrukturen. Sie ersetzt und erweitert die frühere NIS-Richtlinie und senkt vor allem die Schwelle, ab der ein Unternehmen betroffen ist.

Die drei Punkte, die im Einkauf ankommen

  • Risikomanagement statt Einzelmaßnahmen. Sie müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die zum Risiko passen – und das dokumentieren können.
  • Sicherheit in der Lieferkette. Ausdrücklich Teil der Pflichten: die Sicherheit der Beziehungen zu direkten Lieferanten und Dienstleistern. Genau hier wird eine eingekaufte Schnittstellenbaugruppe zum prüfrelevanten Thema.
  • Meldepflichten und Leitungsverantwortung. Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind fristgebunden zu melden; die Geschäftsleitung steht persönlich in der Verantwortung für die Umsetzung.
Redaktionshinweis — Der Stand der Umsetzung in deutsches Recht sowie die dann geltenden Schwellenwerte, Registrierungs- und Meldefristen müssen vor Veröffentlichung mit der aktuellen Rechtslage abgeglichen und hier datiert benannt werden. Im Prototyp bewusst offen gelassen, statt einen möglicherweise überholten Stand zu behaupten.

Bin ich überhaupt betroffen?

Das entscheidet sich an Sektor, Unternehmensgröße und Umsatz – nicht daran, ob Sie sich als „kritisch“ empfinden. Zwei Konstellationen werden regelmäßig übersehen:

  • Sie sind selbst nicht betroffen, aber Lieferant eines betroffenen Unternehmens. Dann kommen die Anforderungen vertraglich zu Ihnen durch.
  • Ihr Unternehmen fällt erstmals unter die Regelung, weil NIS2 den Kreis gegenüber der Vorgängerrichtlinie deutlich erweitert hat.

Eine rechtsverbindliche Einordnung können wir nicht leisten – wir sind Hersteller, keine Rechtsberatung. Was wir leisten können, ist Auskunft über unsere eigenen Komponenten.

Teil 2

Cyber Resilience Act – die Pflicht des Herstellers

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist das Gegenstück zu NIS2: Er nimmt nicht den Betreiber, sondern den Hersteller in die Pflicht. Betroffen sind „Produkte mit digitalen Elementen“ – also auch Hardware, in der Software oder Firmware steckt, und zwar unabhängig davon, ob sie netzwerkfähig ist.

Als Verordnung gilt der CRA unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Die Pflichten greifen gestaffelt über mehrere Jahre.

Was ein Hersteller künftig können muss

  • Sicherheitsanforderungen ab Werk – ein Produkt darf nicht mit bekannten ausnutzbaren Schwachstellen in Verkehr gebracht werden.
  • Umgang mit Schwachstellen über den Supportzeitraum – also ein Prozess, der beschreibt, wie eine gemeldete Schwachstelle bewertet und behoben wird.
  • Stückliste der Softwarebestandteile (SBOM) – Nachweis, welche Komponenten im Produkt enthalten sind.
  • Meldepflicht bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen gegenüber den zuständigen Stellen.
  • Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
Redaktionshinweis — Die konkreten Anwendungsfristen des CRA (u. a. der frühere Beginn der Meldepflichten gegenüber der vollen Anwendung der Herstellerpflichten) sind hier bewusst nicht als Datum genannt. Vor Veröffentlichung mit dem geltenden Verordnungstext abgleichen und dann konkret angeben – eine falsche Frist auf der Seite ist schlimmer als keine.

Warum das einen Konverter betrifft

Ein USB-Seriell-Konverter wirkt wie ein passives Kabelstück. Er ist es nicht. In ihm sitzt ein Baustein mit eigener Logik, der am Rechner ein Gerät anmeldet und einen Treiber lädt. Damit ist er:

  • ein aktives Element in Ihrer Anlagenkommunikation,
  • ein Produkt mit digitalen Elementen im Sinne des CRA,
  • und ein Posten in Ihrer Lieferkette, für den NIS2 Nachweisfähigkeit erwartet.

Der bekannteste Praxisfall dazu ist nicht theoretisch: Nachbauten verbreiteter USB-Seriell-Bausteine haben in der Vergangenheit reale Betriebsstörungen verursacht, weil Treiber sie erkannten und unbrauchbar machten. Wer nicht weiß, was verbaut ist, kann so etwas nicht vorhersehen.

Teil 3 · Unser eigener Stand

Ehrliche Gegenüberstellung statt Konformitätsversprechen

Wir könnten an dieser Stelle „NIS2-ready“ schreiben. Das wäre nicht belegbar, und Sie hätten damit im Audit nichts gewonnen. Stattdessen finden Sie hier drei klar getrennte Spalten: was heute gilt, was wir als Altlast kennen, und was geplant ist – wobei Geplantes ausdrücklich kein Liefergegenstand ist.

Heute Realität

Was bereits gilt

  • Fertigung in Deutschland. Bestückung, Konfektion und Funktionsprüfung finden am Standort Aulendorf statt – nicht bei einem wechselnden Auftragsfertiger.
  • Kontrollierte Stückliste. Wir wissen, welche Bauteile in einem Gerät sitzen und über welche Quelle sie beschafft wurden. Auf Anfrage können wir dazu Auskunft geben.
  • Originalbausteine. Schnittstellenbausteine beziehen wir als Originalware, nicht als Nachbau unklarer Herkunft über Marktplätze.
  • Ein Ansprechpartner. Wenn Sie eine Rückfrage zur Herkunft oder zum Aufbau haben, antwortet jemand, der das Gerät kennt.

Das sind Aussagen über unsere Fertigung und Beschaffung. Es sind keine Aussagen über die Konformität mit NIS2 oder CRA.

Bekannte Altlast

Was wir offen benennen

  • FT232RL ist „Not Recommended for New Designs“. Der in Teilen unseres Programms eingesetzte USB-Seriell-Baustein ist vom Hersteller für Neuentwicklungen abgekündigt. Bestehende Geräte funktionieren, aber der Baustein ist keine langfristige Basis.
  • Kein dokumentierter Security-Update-Prozess. Wir haben heute keinen veröffentlichten, nachprüfbaren Prozess dafür, wie eine gemeldete Schwachstelle bewertet, behoben und kommuniziert wird.
  • Keine SBOM. Eine maschinenlesbare Stückliste der Softwarebestandteile stellen wir derzeit nicht bereit. Die Stückliste existiert intern, aber nicht in einem Format, das Sie in Ihr eigenes Lieferantenmanagement übernehmen könnten.

Wir führen diese Punkte auf, weil Sie sie in einer Lieferantenbewertung ohnehin abfragen würden. Lieber Sie erfahren es hier als im Audit.

Vision / Roadmap

Nächste Ausbaustufe – noch nicht umgesetzt

Diese Punkte sind Absichtserklärung, kein Lieferumfang und keine Zusage mit Termin.

  • Alternativbaustein. Auswahl und Qualifizierung eines Nachfolgers für den FT232RL, damit künftige Geräte nicht auf einem abgekündigten Bauteil aufsetzen.
  • Dokumentierter Schwachstellenprozess. Veröffentlichte Meldeadresse, definierte Reaktionswege und ein festgelegter Zeitraum, in dem ein Gerät betreut wird.
  • SBOM je Produktfamilie. Bereitstellung einer Softwarestückliste in einem gängigen Format, das Sie weiterverarbeiten können.

Zeitplan, Umfang und Reihenfolge sind noch nicht festgelegt. Platzhalter — Konkrete Zusagen erst nach interner Freigabe hier eintragen.

Klarstellung

Was wir ausdrücklich nicht behaupten

Damit unsere Aussagen für Ihre Dokumentation brauchbar sind, muss auch die Abgrenzung eindeutig sein:

  • Wir behaupten nicht, NIS2-konform zu sein. NIS2 richtet sich an Betreiber; Konformität ist nichts, was ein Bauteillieferant für Sie herstellen könnte.
  • Wir behaupten nicht, die Anforderungen des Cyber Resilience Act bereits vollständig zu erfüllen. Die oben genannten offenen Punkte stehen dem entgegen.
  • Wir behaupten nicht, dass der Einsatz unserer Geräte Ihr eigenes Risikomanagement, Ihre Meldeprozesse oder Ihre Dokumentationspflichten ersetzt.
  • Wir führen keine Zertifikate oder Prüfsiegel auf, die wir nicht besitzen. Sollten Zertifizierungen bestehen, werden sie hier mit Nummer und ausstellender Stelle genannt – nicht als Logo ohne Beleg. Platzhalter

Was wir stattdessen anbieten: belastbare Auskunft über unsere eigene Fertigung und Beschaffung, in schriftlicher Form, die Sie Ihrer Lieferantenakte beilegen können.

Praktisch

Was Sie heute schon von uns anfordern können

Auch ohne fertige SBOM lässt sich ein Lieferantennachweis führen. Diese Auskünfte geben wir auf Anfrage schriftlich – benennen Sie einfach Gerät und Charge.

  • Herstellererklärung: Fertigungsstandort und Fertigungstiefe
  • Auskunft zum eingesetzten Schnittstellenbaustein und dessen Bezugsweg
  • Benennung eines technischen Ansprechpartners für Rückfragen
  • Hinweis auf den Status des FT232RL, sofern im angefragten Gerät verbaut
[Platzhalter: Foto Wareneingang / Bauteilprüfung]
Häufige Fragen

NIS2, CRA und Schnittstellen-Hardware

Macht mich der Kauf eines deutschen Konverters NIS2-konform?

Nein. NIS2-Konformität ist eine Eigenschaft Ihrer Organisation, nicht eines eingekauften Bauteils. Ein nachvollziehbar beschaffter Konverter erleichtert Ihnen den Nachweis für einen Baustein Ihrer Lieferkette – mehr, aber auch nicht weniger.

Gilt der Cyber Resilience Act auch für Geräte ohne Netzwerkanschluss?

Ja, sofern digitale Elemente enthalten sind. Maßgeblich ist, ob ein Produkt Software- oder Firmwarebestandteile enthält und Daten verarbeitet oder überträgt – nicht, ob es eine Netzwerkschnittstelle hat. Ein USB-Seriell-Konverter fällt damit grundsätzlich in den Anwendungsbereich.

Was ist eine SBOM und warum fragt mein Kunde danach?

Eine SBOM ist eine Stückliste der Softwarebestandteile eines Produkts. Sie ermöglicht es, nach Bekanntwerden einer Schwachstelle in wenigen Minuten zu prüfen, ob ein eingesetztes Gerät betroffen ist, statt beim Hersteller nachzufragen und auf Antwort zu warten. Wir stellen derzeit keine SBOM bereit; siehe Abschnitt „Bekannte Altlast“.

Warum ist der Status eines einzelnen Bauteils wie FT232RL relevant?

Weil „Not Recommended for New Designs“ ein Planungssignal ist. Der Baustein wird weiterhin geliefert und funktioniert im Feld. Aber wer ein Gerät für die nächsten zehn Jahre in eine Anlage einbaut, sollte wissen, dass die Basis dieses Geräts nicht mehr für Neuentwicklungen empfohlen wird. Das ist eine Information, die Sie in die Ersatzteilplanung aufnehmen sollten – deshalb steht sie hier und nicht im Kleingedruckten.

Können Sie meine NIS2-Einordnung oder mein Audit begleiten?

Nein, dafür sind wir nicht die richtige Adresse. Wir sind Hersteller von Schnittstellenhardware, keine Beratung für Informations­sicherheit und keine Rechtsberatung. Was wir liefern, sind belastbare Auskünfte zu unseren eigenen Komponenten, die Sie in Ihre Nachweisführung übernehmen können.


Sie haben eine Bestandsanlage, die angebunden werden muss?

Beschreiben Sie uns die Schnittstelle, die Umgebung und die Stückzahl. Sie bekommen eine technische Einschätzung, bevor irgendetwas bestellt wird.